Bekanntgabe der neuen Förderrichtlinie für Athleten

Liebe Mitglieder, liebe Eltern, liebe Sportlerinnen und Sportler,

um alle Athleten künftig noch gezielter und fairer unterstützen zu können, hat der Vorstand eine neue Förderrichtlinie zur Übernahme von Kosten (z. B. Wettkampfgebühren, Kadermaßnahmen, Lehrgänge…) beschlossen.

Ab sofort gelten für Förderanfragen die folgenden Regelungen:

1. Was wird gefördert?
◦ Wettkampfgebühren
◦ Teilnahme an Kadermaßnahmen
◦ sonstige sportliche Lehrgänge/ Maßnahmen
◦ (Für Trainerausbildungen gelten gesonderte Absprachen)

2. Kriterien der Vergabe
Die Entscheidung über eine Förderung ist eine Einzelfallentscheidung des Vorstands. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

◦ Sportliche Leistung: Platzierungen und Leistungsstand des Athleten auf nationaler und internationaler Ebene
◦ Engagement: Der persönliche Einsatz und die Präsenz des Athleten und/oder der Eltern innerhalb des Vereins
◦ Soziale Komponente: Finanzielle Situation (kann bei Offenlegung berücksichtigt werden)

Wichtiger Hinweis: Es besteht kein genereller Rechtsanspruch auf Förderung. Je nach Finanzlage des Vereins kann die Förderung anteilig gewährt, abgelehnt oder durch eine jährliche Förderhöchstsumme begrenzt werden.

3. Fristen und Antragsstellung
◦ Anträge können nur im Juni und Dezember eines jeden Jahres eingereicht werden
◦ Bearbeitung: Der Vorstand entscheidet im Folgemonat (Juli bzw. Januar) über die Anträge.
◦ Gültigkeit: Die bewilligte Förderung gilt für die folgenden 6 Monate.

4. Form der Antragstellung und Abrechnung
◦ Antrag: Formlos mit Begründung anhand der Förderkriterien per E-Mail an: 1.vorstand@jsv-kl.de.
◦ Auszahlung: Die Übernahme der anfallenden Kosten erfolgt entweder direkt durch den Verein oder quartalsweise durch Einreichen eines entsprechenden Belegs beim Kassenwart (z. B. Rechnung, Quittung…).

Ab sofort bis zum 31. Mai: Athleten, die vor der ersten regulären Antragsphase im Juni Unterstützung für anstehende Maßnahmen benötigen, können ab sofort einen formlosen Antrag mit Begründung stellen. Über die Bewilligung wird wie oben genannt vom Vorstand entschieden. Ab Juni gelten die festgesetzten Fristen.

Wir freuen uns, durch diese klare Struktur die sportliche Entwicklung unserer Mitglieder noch besser begleiten zu können. Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand
JSV Kaiserslautern e.V.

Geänderte Postanschrift

Hallo,

in Zukunft steht unsere Postfachadresse nicht mehr zur Verfügung. 

Bitte benutzt folgende Adresse:

Judosportverein Kaiserslautern e. V.
Konrad-Adenauer-Str. 130
67663 Kaiserslautern

Viele Grüße

Euer JSV